Google ist selber schuld

Ich habe festgestellt, dass einige Suchtreffer bei Google aufgrund des Rechts auf Vergessenwerden nicht mehr auftauchen. Ich habe, bislang vergeblich, versucht herauszufinden, was für Informationen das sind.

Neulich wurde mir beim Egosurfen mitgeteilt, dass «einige Ergebnisse möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt» worden seien. Natürlich, es geht hier um das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Google zum Recht auf Vergessenwerden.

Das verblüffte mich gleich aus mehreren Gründen. Erstens fand ich es bemerkenswert, wie schnell das Urteil umgesetzt wurde und dass es unmittelbare Auswirkungen auf meine Suchresultate zeitigte. Zweitens war ich überrascht, weil ich über google.ch gesucht hatte und mich nun fragte, weswegen das europäische Gesetz auch bei uns Anwendung findet, obwohl wir, allen Unkenrufen der SVP zum Trotz, noch nicht in der EU sind und auch unsere Souveränität noch so weit hochhalten, dass EU-Recht nicht automatisch Schweizer Recht wird.

Jetzt wird gelöscht¹ – bei Google. (Bild: Hometown Beauty/Flickr.com)

Ich habe entsprechend ein bisschen geforscht und im Beitrag «Ein guter Tag für den Datenschutz» des Tagesanzeiger folgende Aussage vom Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür gefunden:

Meiner Meinung nach ist das Urteil auch in der Schweiz anwendbar. Wir haben im Bereich des Datenschutzes nicht grundsätzlich andere Bestimmungen als die EU und ein Schweizer Gericht würde den Fall wohl gleich beurteilen.

Nach einem Missverständnis meinerseits zum Beitrag Google beginnt mit Löschen von Suchergebnissen von Martin Steiger habe ich ihm diese Frage auf Twitter gestellt. Er antwortete wie folgt:

Die Frage ist berechtigt … letztlich geht es darum, dass der Datenschutz in der Schweiz vergleichbar ausgestaltet ist und in Bezug auf juristische Personen sogar weiter geht als in den meisten anderen europäischen Ländern. (1/2)

Über einen Kamm geschert

Bei dieser Ausgangslage scheint Google der Ansicht sein, es sei sinnvoll, die Filterung auch gleich hierzulande zu implementieren und sich die gerichtliche Auseinandersetzung in der Schweiz zu sparen. Ein pragmatischer Entscheid. An dem man sich trotzdem stören kann. Wer auf der Linie der SVP steht, dem wird nicht gefallen, als Schweizer mit der EU über einen Kamm geschert zu werden.

Mir ist das Gedankengut dieser Partei fremd, und deswegen ist mir dieser Aspekt egal. Aber ich mag es nicht, wenn mir Google bei der Recherche Informationen vorenthält. Das schwächt ein wichtiges Arbeitsinstrument, das ich sowohl privat als auch beruflich tagtäglich brauche. Und so muss es allen gehen, die der Ansicht sind, dass man alle Informationen kennen muss, bevor man sich eine Meinung bilden oder ein Urteil erlauben sollte.

Google ist längst kein reiner Vermittler von Webinformationen mehr

Andererseits ist die Argumentation des EuGH nicht aus der Luft gegriffen. Ein reiner Vermittler könnte zu Recht Leute mit Löschwünschen an die Original-Quelle weiterverweisen. Google macht aber längst viel mehr als Vermitteln. Google hat Dinge implementiert wie die tendenziöse Vervollständigung von Suchanfragen. Google hat seine Suche auch mit der eigenen sozialen Plattform Google+ verknüpft. Auch das war ein Fehler.

Und auch das schwächt, nebenbei erwähnt, Googles Nutzen als Rechercheinstrument. Für diesen Zweck reicht es völlig, wenn die Suche nichts weiter tut, als die zur Suchanfrage passenden Informationen auf allen öffentlich zugänglichen Websites neutral zu vermitteln und nach einem möglichst klugen, unbestechlichen Algorithmus zu sortieren und zu präsentieren.

Das Bestreben nach Neutralität hat Google in seiner Anfangszeit geprägt. Aber wie das so ist mit erfolgreichen Konzernen: Sie werden gross, arrogant und streben nach immer mehr und verlieren ihre Tugenden aus den Augen. Darum ist die Lenkung durch das Gesetz und den Datenschutz nötig, und ich muss, voller Missmut und Ärger, die Filterungen in meinen Resultatelisten hinnehmen.

Eine Frage der Neugier

Bleibt noch eine Frage. Nämlich: Kann man herausfinden, welche Resultate gefiltert wurden? Als neugieriger Mensch würde man natürlich nur allzu gern wissen, welche Informationen, gerade im Fall des gefilterten Egosurf-Suchlaufs einem genau vorenthalten werden. Ich habe in einem kleinen Experiment die gleiche Suche via google.ch und google.com durchgeführt. Die Idee ist, dass man dann die beiden Fenster bloss parallel durchzuscrollen braucht, und dann sofort sieht, wo sich eine Lücke auftut.

In der Praxis kommen einem dabei zwei Dinge in die Quere: Erstens wird man von Google automatisch zur Länder-Website weitergeleitet. Zweitens sortiert Google die Resultatelisten unterschiedlich.

Das erste Problem lässt sich lösen. Das Schlüsselwort ncr steht für no country redirect und verhindert die Weiterleitung, sodass man mit google.com suchen kann, wenn einem danach ist. Das zweite Problem ist allerdings hartnäckig. Es hat meines Erachtens damit zu tun, dass Google seit gut zwei Jahren die Suchresultate nach Standort gewichtet. Es gibt zwar die Möglichkeit, mit dem Code ?pws=0 zu verhindern, dass Google den genauen Standort (die Stadt, in der man sich befindet) berücksichtigt. Aber dennoch sind die Listen nicht identisch. Ich vermute, dass bei der Suche via google.com die Liste amerikanischer «geprägt» ist als bei der Suche mit google.ch oder google.de.

Wer war an meinen Suchresultaten?

Mit anderen Worten: Effektiv müsste man sämtliche Links bei beiden Suchläufen scrapen und vergleichen. Bei rund 37’000 gefilterten und 37’200 ungefilterten Resultaten würden dann zweihundert übrig bleiben, die nur über google.com verfügbar sind. Das könnte man natürlich tun, zumal man schnell auf Produkte stösst, die einem dabei helfen würden. Aber ich habe mich dann doch entschieden, etwas Sinnvolles mit meiner Zeit anzufangen…

Nachtrag vom 16.7.2014

Die Website hiddenfromgoogle.com sammelt Informationen, die bei Google gefiltert werden. Der Dienst wird im Beitrag Digitales Vergessen: HiddenFromGoogle.com archiviert gelöschte Artikel aus der Google-Suche bei T3n.com vorgestellt.

Fussnoten

1) Gelöscht wird eigentlich gar nicht, sondern nur gefiltert. Bei Google.com sind die fraglichen Resultate weiterhin vorhanden…

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